Kategorien

Schnellkauf

Bitte geben Sie die Artikelnummer aus unserem Katalog ein.

Mehr über...

Informationen

Neue Artikel

Titan FTP Server Professional Edition, inkl. Update für 2 Jahr

699,00 EUR

incl. 19 % UST exkl.

Warenkorb

Sie haben noch keine Artikel in Ihrem Warenkorb.

Willkommen zurück!

eMail-Adresse

Newsletter Anmeldung

eMail-Adresse

Bestseller

01. WebDrive Individual Copy für MAC, inkl. Update für 1 Jahr

34,90 EUR
incl. 19 % UST exkl.

 

02. WebDrive Individual Copy, inkl. Update für 2 Jahr

84,90 EUR
incl. 19 % UST exkl.

 

03. WebDrive Individual Copy, Verlängerung um 2 Jahre (s. Details)

61,40 EUR
incl. 19 % UST exkl.

 

04. WebDrive Individual Copy, inkl. Update für 1 Jahr

64,90 EUR
incl. 19 % UST exkl.

 

05. WebDrive 10er Pack, inkl. Update für 1 Jahr

499,00 EUR
incl. 19 % UST exkl.

 

06. WebDrive 50er Pack, inkl Update für 1 Jahr

1.099,00 EUR
incl. 19 % UST exkl.

 

07. Titan FTP Server Enterprise Edition Bundle, inkl. Update für 1 J

1.779,00 EUR
incl. 19 % UST exkl.

 

08. Titan FTP Server Professional Edition, inkl. Update für 1 Jahr

549,00 EUR
incl. 19 % UST exkl.

 

09. WebDrive 10er Pack, inkl. Update für 2 Jahr

689,00 EUR
incl. 19 % UST exkl.

 

10. WebDrive Individual Copy für MAC, inkl. Update für 2 Jahr

49,90 EUR
incl. 19 % UST exkl.

 

Kundengruppe


Kundengruppe:Gast

Hersteller

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen MECO Systemhaus GmbH & Co. KG
Unten in der Aab 16 56154 Boppard Deutschland
Stand September 2007

I. Geltung der Bedingungen
1. Die Leistungen und Lieferungen der MECO Systemhaus GmbH & Co. KG werden auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen vorgenommen.
2. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen unter Hinweis auf Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.
3. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen.

II. Lieferzeiten, Teillieferung
1. Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der MECO Systemhaus GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die MECO Systemhaus GmbH & Co. KG bei Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
2. Für den Fall der Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 1 von mehr als einem Monat sind die MECO Systemhaus GmbH & Co. KG und der Kunde berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 1 genannten Gründen besteht ein Rücktrittsrecht lediglich für den Kunden. Für den Rücktritt durch den Kunden ist erforderlich, dass er der MECO Systemhaus GmbH & Co. KG schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die MECO Systemhaus GmbH & Co. KG berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.

III. Lieferung, Transport, Gefahrtragung
1. Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die MECO Systemhaus GmbH & Co. KG zusätzliche Leistungen, z.B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat. Der Verbrauchsgüterkauf ist von diesen Regelungen ausgeschlossen.
2. Durch die Übergabe an das Transportunternehmen wird die MECO Systemhaus GmbH & Co. KG von ihrer Leistungspflicht frei wobei der Kunde im Falle des Verlustes oder Beschädigung der Ware auf dem Transportweg, von seiner Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung ebenfalls frei wird. Der Transport der Ware geschieht auf Rechnung des Kunden. Das Transportunternehmen wird von der MECO Systemhaus GmbH & Co. KG unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart bestimmt.
3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die MECO Systemhaus GmbH & Co. KG berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
4. Eine Transportversicherung wird die MECO Systemhaus GmbH & Co. KG nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung des Kunden abschließen.

IV. Vertragsabschluss
1. Sämtliche Angebote der MECO Systemhaus GmbH & Co. KG sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch die MECO Systemhaus GmbH & Co. KG. Der Kunde ist - soweit nicht anders vereinbart - 14 Tage an die Bestellungen gebunden.
2. Die MECO Systemhaus GmbH & Co. KG wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen getätigt wird.
3. Sämtliche Preisangaben beinhalten alle Steuern und sonstige Preisbestandteile. Zusätzlich fallen Liefer- und Versandkosten an und werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.

V. Widerrufsrecht 
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

 

MECO Systemhaus GmbH & Co. KG

Unten in der Aab 16

56154 Boppard

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

VI. Gewährleistung, Untersuchungspflichten
1. Die MECO Systemhaus GmbH & Co. KG gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit von 2 Jahren, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind.
2. Offensichtliche Mängel sind spätestens binnen zwei Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377,378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
3. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
4. Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, kann der Kunde nach eigener Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Es wird zwecks Vorbeugung von Datenverlusten bei Reparatur oder Fehler der Ware die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen empfohlen, da eine Haftung für derartige Folgeschäden ausgeschlossen ist. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ist für die MECO Systemhaus GmbH & Co. KG die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder die Minderung des Kaufpreises können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
5. Auf Artikel, die als Gebrauchtware ausgewiesen sind, gewährt die MECO Systemhaus GmbH & Co. KG eine Gewährleistung von einem Jahr.
6. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der Rücksendung der Ware eine Kopie des Kaufrechnung/ des Lieferscheines und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt werden.
7. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns dadurch entstandenen Aufwendungen. Die MECO Systemhaus GmbH & Co. KG behält sich eine Weiterberechnung von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen vor.
8. Geräte, die nicht von der MECO Systemhaus GmbH & Co. KG bezogen wurden, werden unrepariert unter Nachbelastung der uns hierdurch entstandenen Kosten zurückgesandt.
9. Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig.

VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die MECO Systemhaus GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
2. Der Kunde tritt ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z.B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die MECO Systemhaus GmbH & Co. KG ab.
3. Die im Eigentum der MECO Systemhaus GmbH & Co. KG stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an die MECO Systemhaus GmbH & Co. KG abgetreten, wobei diese die Abtretung annimmt.
4. Die MECO Systemhaus GmbH & Co. KG behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dabei wird im Zuge des Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfasst, sofern Forderungen gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung gebucht werden.
5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der MECO Systemhaus GmbH & Co. KG berechtigt.
6. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum der MECO Systemhaus GmbH & Co. KG stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die MECO Systemhaus GmbH & Co. KG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
7. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum der MECO Systemhaus GmbH & Co. KG hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

VIII. Zahlung, Zahlungsverzug
1. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der MECO Systemhaus GmbH & Co. KG geleistet werden, wobei Wechsel und Schecks ausschließlich erfüllungshalber angenommen werden. Die MECO Systemhaus GmbH & Co. KG ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines der MECO Systemhaus GmbH & Co. KG entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der MECO Systemhaus GmbH & Co. KG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2. Gegenüber Ansprüchen der MECO Systemhaus GmbH & Co. KG kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
3. Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.

IX. Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet MECO Systemhaus GmbH & Co. KG lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragsverpflichtung durch MECO Systemhaus GmbH & Co. KG oder Erfüllungsgehilfen von MECO Systemhaus GmbH & Co. KG beruhen. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sowie bei Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes.
2. Wenn und soweit die Haftung der MECO Systemhaus GmbH & Co. KG ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der MECO Systemhaus GmbH & Co. KG.

X. Gerichtsstand
1. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Boppard ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

XI.Software, Literatur Bei Lieferung von Software bzw. Literatur wird, über die vorliegenden Geschäftsbedingungen hinaus, auf die besonderen lizenzrechtlichen, urheberrechtlichen und sonstigen Bedingungen des Herstellers ausdrücklich hingewiesen.

XII. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird.
2. Die MECO Systemhaus GmbH & Co. KG ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Die MECO Systemhaus GmbH & Co. KG ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von der MECO Systemhaus GmbH & Co. KG beachtet.
3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. MECO Systemhaus GmbH & Co. KG

Zurück